Fachseminar “Arbeitsrecht in Frankreich”

Arbeitsrecht in Frankreich
Fachseminar
der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer

25. Oktober 2011
9:30 – 17:00 Uhr

Seminar in deutscher Sprache
in der IHK zu Köln, Unter Sachsenhausen 10 – 26, 50667 Köln.

Der Erfolg einer Auslandsniederlassung hängt nicht zuletzt auch von der Verwaltung ihrer Mitarbeiter, insbesondere der Kenntnis und Berücksichtigung des einschlägigen Arbeitsrechts ab.

Sofern im Zuge gestiegener Mobilität, Arbeitsplätze bei Auslandsniederlassungen in Frankreich besetzt werden, stellen Unternehmen schnell fest, dass auch die rechtlichen Herausforderungen im anderen Land andere sind. So weichen die französische und deutsche Vertragsgestaltung für Angestellte grundlegend voneinander ab.

Auch die Arbeitszeitregelungen, Gleichbehandlungsvorschriften und das Tarifvertragsrecht und vor allen Dingen auch die Kündigungsvorschriften gehorchen anderen, teilweise strengeren Regeln. Eine rechtlich einwandfreie Absicherung bei der Einstellung und Verwaltung von Personal erleichtert die Rekrutierung und vermeidet Probleme beim Ausscheiden. Schematische Übertragungen deutscher Verträge, Regelungslücken oder die Außerachtlassung französischer Besonderheiten sind Quelle von Konflikten und können für alle Beteiligten äußerst kostspielig werden.

Im Rahmen dieses Fachseminars werden, im deutsch-französischen Rechtsverkehr tätige Rechtsanwälte, zu den wesentlichen Aspekten des französischen Arbeitsrechts sowie zu den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und Risiken Stellung nehmen.

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